Die Spielgruppe

Die Spielgruppe bietet allen Kindern im Alter zwischen 2 und 5 Jahren die Möglichkeit zu lernen, sich in einer Gruppe mit anderen Kindern zurecht zu finden, erste Freundschaften zu schliessen, die Kreativität und Fantasie zu entdecken und auszuleben sowie die Ablösung von den Eltern zu üben. Es wird gespielt, gemalt, gebastelt, gesungen und es werden Geschichten erzählt. Spielerisches Erfahren, Entdecken und Ausprobieren in der Gruppe oder auch mal alleine, stehen im Mittelpunkt.

Spielgruppen-Bedingungen
Kosten

Ein Spielgruppenplatz kostet Fr. 235.- oder 470.- pro Quartal (18.- pro Tag) und muss jeweils im Voraus bezahlt werden. Dazu kommen einmalig die Materialkosten von Fr. 60.- / 100.- für zweitäger, welche zum ersten Einzahlungsschein addiert werden. Die Quartalsrechnungen sind jeweils unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu begleichen. Das heisst, Sie bezahlen den Spielgruppenplatz, der für Ihr Kind freigehalten wird. Die Abwesenheit eines Kindes infolge Krankheit oder Ferien ist rechtzeitig bekannt zu geben. Fehlen￾de Tage können weder nachgeholt noch rückvergütet werden. Bei Krankheit oder Unfall unsererseits werden wir uns nach Möglichkeit gegenseitig vertreten, können dies jedoch nicht garantieren. Die Lektionen werden nicht zurückerstattet. Für Mahnungen wegen Zahlungsrückstand kann eine Gebühr von CHF 10.- erhoben werden. Im Übrigen ist auf einen Zahlungsrückstand Art. 102 ff. OR anwendbar.

Probezeit

Die ersten vier Spielgruppenbesuche gelten als Probezeit. Während dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage. Bei einer eventuellen Kündigung wird der eingezahlte Betrag zurückerstattet, abzüglich Fr. 100.- bzw. (zwei Tage) 200.-. Später kann nach Rücksprache mit der Spielgruppenleiterin jeweils zum Ende des Quartals gekündigt werden (das Materialgeld wird nicht zurückerstattet).

Ferien

Die Ferien richten sich nach den Schulferien und Feiertagen der Gemeinde Rafz.

Versicherung

In der Spielgruppe besteht  keine  Unfall- und Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer solchen ist Sache der Eltern.

Krankes Kind

Ist das Kind krank, darf es nicht in die Spielgruppe gebracht werden. Die Spielgruppenleitung ist zudem zu informieren, sofern es an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist. Die Spielgruppenleitung benachrichtigt unverzüglich den/die Sorgeberechtigte(n), wenn das Kind während der Spielgruppe erkrankt oder verunfallt. Der/die Sorgeberechtigte(n) oder die gemäss Anmeldeformular zur Abholung berechtigte(n) Person(en) holt/holen das Kind so rasch als möglich in der Spielgruppe ab. Bei einem Notfall ist die Spielgruppenleitung berechtigt, das Kind in ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu geben. Die Eltern werden umgehend benachrichtigt.

Medizinische Betreuung/pflegerische Massnahmen

Die medizinische Betreuung des Kindes durch das Spielgruppenpersonal ist auf Erste Hilfe in Notfällen beschränkt. Eltern werden sofort kontaktiert und über den Vorfall informiert. Das Spielgruppenpersonal ist zur Verrichtung der nötigen pflegerischen Massnahmen am Kind befugt, namentlich wickeln und Hilfe beim Toilettengang.

Definitive Anmeldung

Die schriftlichen Anmeldungen werden nach deren Eingang berücksichtigt. Kinder, welche das zweite Jahr in die Spielgruppe kommen, haben bei der Einteilung Priorität. Wir bitten Sie, den ersten Betrag von Fr. 295.- oder 570.- (inkl. Materialkosten für das ganze Jahr) mit beiliegendem Einzahlungsschein bis spätestens Ein Monat vor Beginn zu bezahlen.

Reservierungen und Quartalskosten 

Wenn Sie einen Platz in unserer Spielgruppe reservieren, wird diese Reservierung verbindlich, sobald Sie die definitive Anmeldung unterschrieben haben. Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie einen Platz für mehr als einen Monat reservieren und später stornieren, die Quartalskosten dennoch fällig sind. Stornierungen nach Ablauf eines Monats sind nicht mehr kostenfrei möglich. Dies hilft uns, unsere Ressourcen effizient zu nutzen und sicherzustellen, dass alle Kinder die gleiche Chance haben, an unserer Spielgruppe teilzunehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit.

Mit der Unterzeichnung der definitiven Anmeldung werden die
Spielgruppen-Bedingungen akzeptiert.